SATZUNG der Landeshauptstadt Saarbrücken über das besondere Vorkaufsrecht nach §25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
für den Bereich „Almet“ in den Stadtteilen Alt-Saarbrücken und St. Arnual
» Weiterlesenfür den Bereich „Almet“ in den Stadtteilen Alt-Saarbrücken und St. Arnual
» WeiterlesenAlle Einwohner können den Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Saarbrücken mit den Jahresabschlüssen 2022 online und vor Ort einsehen.
» WeiterlesenDie nachfolgende Satzung wird hiermit gemäß § 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 27.04.2021 öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der jeweilig gültigen Fassung oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
Uwe Conradt
Oberbürgermeister
» Weiterlesenzur Förderung von Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen in Verbindung mit Belegplätzen vom 16.04.2020 in der 1. Änderungsfassung vom 15.09.2020.
Die nachfolgende Satzung wird hiermit gemäß § 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 27.04.2021 öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der jeweilig gültigen Fassung oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
Uwe Conradt
Oberbürgermeister
» WeiterlesenDie nachfolgende Satzung wird hiermit gemäß § 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 27.04.2021 öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der jeweilig gültigen Fassung oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
Uwe Conradt
Oberbürgermeister
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